Neue Satzung am Elfrather See: Regeländerungen im Überblick

Die neue Satzung für den Erholungs- und Sportpark Elfrather See ersetzt die alte Fassung aus dem Jahr 2001 und bringt einige Änderungen mit sich.

Der Elfrather See: An ihm gilt die Seebenutzungsordnung, jetzt in neuer Auflage

Der Rat der Stadt Krefeld hat im Rahmen der Umgestaltung des Elfrather Sees auch die Seenutzungssatzung überarbeitet.
Die Satzung findet sich auf der Seite der Stadt Krefeld.

Die Satzung wurde am 03. Juli 2025 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossen. Alle Nutzer des Elfrather Sees sind verpflichtet, diese einzuhalten.

Was ist nun nicht mehr Teil der Satzung?

Einige Inhalte der alten Satzung weggefallen. So wurden insbesondere detaillierte Regelungen zu den Fahrregeln auf dem Wasser gestrichen – etwa konkrete Vorfahrtsregeln zwischen verschiedenen Bootstypen oder Verhaltensvorgaben bei Wendemanövern und Überholvorgängen. Ebenso entfallen sind umfassende Vorgaben zur Platzierung von Bojen und Seezeichen, zur Aufsicht bei Veranstaltungen und zum Verhalten bei Unfällen auf dem Wasser. Die alte Satzung hatte diese Aspekte sehr ausführlich geregelt, während sie in der neuen Fassung nicht mehr enthalten oder deutlich reduziert sind. Da aber weiterhin die Binnenschiffahrtsordnung gilt, sind diese Vorkommnisse nun nur nicht mehr doppelt geregelt.

Auch das explizite Verbot bestimmter Wasserfahrzeuge wie Doppelsurfer wurde in der neuen Satzung nicht übernommen, und die bisherige Grenze für Segelboote mit 15 m² Segelfläche wurde durch eine neue Grenze von 20 m² ersetzt. Kielboote und Kajütboote sind leider immer noch nicht erlaubt. Auch die Ufer-Schutzzone von 5m muss weiterhin eingehalten werden.

Was wurde verändert?

Gleichzeitig haben sich einige Inhalte verändert. Die bisherigen Verbote, die früher gesammelt in einem Paragrafen aufgeführt waren, sind nun in die Bereiche Allgemeines, Landnutzung und Wassernutzung untergliedert. Auch die Verbotsliste wurde aktualisiert: Sie berücksichtigt nun stärker moderne Nutzungsformen und neue technische Entwicklungen, etwa das Verbot von Drohnen, das Fotografieren und Filmen ohne Einwilligung sowie die gewerbliche Nutzung für Sport- oder Freizeitangebote ohne Genehmigung. Zudem wurde das Ticketsystem neu gefasst. Während früher vor allem über Entgelte und Bootsplaketten gesprochen wurde, regelt die neue Satzung nun auch Einzeltickets, Mehrfachkarten und Sonderkarten mitsamt Gültigkeit und Nutzungsbedingungen deutlich differenzierter. Die Stadt Krefeld hat bereits ein Online-Ticketportal eingeführt für Einzelnutzungen. Vereinsnutzungen werden weiterhin mit den Vereinen geklärt.

Auch lautet der neue offzielle Titel des Gebietes rund um den Elfrather Sees nun „Erholungs- und Sportpark Elfrather See“. Angekündigt wurde von der Stadt Krefeld zukünftig u.a. auch ein neues Logo.

Was kam neu hinzu?

Neu aufgenommen wurde eine Präambel, in der die Hintergründe und Ziele der Neufassung erläutert werden. Ebenso wurden spezifische Verbote ergänzt, die auf aktuelle Freizeitgewohnheiten abzielen, darunter das Anbringen von Slacklines oder Hängematten ohne Baumschutz sowie das Nutzen von Lautsprechern mit belästigender Lautstärke. Ein neuer Abschnitt widmet sich der Nutzung durch Gruppen und Vereine. Hier werden Voraussetzungen für Genehmigungen, mögliche Entzugsgründe und Ausnahmeregelungen – etwa bei Trainings- und Wettkampfbetrieb – geregelt. Darüber hinaus wurden moderne Wasserfahrzeuge wie Stand-Up-Boards und Windglider ausdrücklich in den Bootskategorien berücksichtigt.

Auch wurde der Bereich des zukünftig geplanten Surfpark aus dem Geltungsbereich entnommen (Siehe Karte in PDF).

Wer ist verantwortlich für die neue Satzung?

Für den Inhalt der Satzung ist ausschließlich die Stadt Krefeld bzw. der Rat der Stadt Krefeld und seine Ausschüsse verantwortlich.